Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgen nach ärztlicher Verordnung. Diese kann vom Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen und Kieferorthopäden ausgestellt werden, wenn bestimmte Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stehen.
Die Behandlungskosten werden dann in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Auch ohne ärztliche Verordnung sind vorbeugende Maßnahmen und Fördermaßnahmen auf eigene Rechnung möglich. Auf Ihren Wunsch beraten wir Sie gern!
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer logopädischen Vorstellung oder Behandlung.
Der Weg in unsere Praxis
Termine
Im Rahmen der Heilmittelrichtlinien und unserer Verträge mit den Krankenkassen sind wir in der Lage, Ihnen individuell Therapiezeit zur Verfügung zu stellen. Das heißt, dass Sie in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin von uns betreut werden. Diese Zeit steht Ihnen exklusiv zu.